Einfach, um es Vorweg zu nehmen:

Die Bezeichnung "Betreuer" umschreibt leider nicht genau die Tätigkeit die unser Berufsstand ausübt, bzw. ausüben sollte. Es suggeriert dem unaufgeklärten Bürger eine  vorrangig "fürsorglich-soziale Komponente" der Tätigkeit.  Aber das entspricht gerade NICHT der Haupttätigkeit eines Berufsbetreuers. 

Leider begegnen wir Betreuer daher immer wieder falschen Vorstellungen, die auf obiger Annahme beruhen:

Ein seriöser und professioneller Berufsbetreuer wird für Sie NICHT

  1. Einkaufen gehen oder sonstige Besorgungen erledigen
  2. Taxi-, Transport-, Transfer-, Hol- und Bringservice übernehmen
  3. Normale Arzttermine wahrnehmen oder Taxidienst zur Reha- Einrichtung durchführen
  4. Haushaltshilfe oder Begleitdienste wahrnehmen
  5. Ein Beschäftigungsangebot oder ein Unterhaltungsprogramm zusammenstellen
  6. Soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische oder pflegerische Dienste vornehmen.

Besondere Fragestellungen im Kontext zu einzelnen Berufen und/oder Fallsituationen lesen Sie bitte in den FAQ´s nach.

Die o. g. Punkte resümieren leider aus der beruflichen Praxis. Die Erwartungshaltung an einen Betreuer ist oftmals falsch. Je nach vorheriger Information, hat sich eine Vorstellung, welche Aufgabenstellung der Betreuer wahrnehmen soll, im Kopf des Betroffenen festgebrannt. Es ist schon vorgekommen, dass sich eine ältere Frau einen "netten jungen Mann" als Betreuer gewünscht hat. Hier besteht offensichtlich vorrangig ein Wunsch nach Kurzweiligkeit und Gesellschaft. Allerdings hat der Betreuer in der Regel keine Zeit für einen langen Plausch oder sogar ein Kaffeekränzchen. Die Beziehungsebene auf der Betreuung stattfindet basiert auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt, darf aber nicht ins persönliche Abdriften. Ich vergleiche das Verhältnis gerne mit dem eines Arztes. Weder Sie noch Ihr Arzt gratulieren sich in der Regel zum Geburtstag noch wird länger "geplauscht", weil seine Aufgabenstellung und Ihre Erwartung an den Arzt bereits definiert ist. 

 

Zu Beginn der Betreuung sind viele Fragen zu klären. Ein Termin kann daher einen Zeitumfang von 1- 1 1/2 Stunden in Anspruch nehmen. Mit der Zeit nimmt die Verweildauer bei einem Besuch jedoch deutlich ab und beschränkt sich in der Regel auf den Austausch von neuen betreuungsrelevanten Informationen. Wenn ich im Außendienst unterwegs bin, habe ich nicht selten zwischen 10 und 12 Termine am Tag, bei Klienten, Banken, Behörden, in Heimen oder dem Krankenhaus, dem Gericht oder sonstigen Institutionen.

Aufgaben des Betreuers

Der Betreuer ist Ihre rechtliche Vertretung. Die gesetzliche Betreuung beschränkt sich auf die Besorgung von Rechtsgeschäften. Das heißt konkret, dass der Betreuer Sie zum Beispiel NICHT selbst pflegerisch versorgt, aber Ihnen durch Abschluss eines Pflegevertrags (=Rechtsgeschäft) einen Pflegedienst organisiert der die Pflege übernimmt. Aber: Was Sie weiterhin selbst regeln können und wollen, bleibt auch bei Ihnen. Der Betreuer soll Sie stets in Ihrer Selbstständigkeit fördern. Der Betreuer ist stets nur der rechtliche Vertreter des Betreuten.


Das heißt in der Praxis, dass grundsätzlich immer dann, wenn für den Betreuten andere Hilfen in Anspruch genommen werden können, diese vorrangig zu nutzen sind (z. B. bei Behörden, Sozialdiensten im Heim oder im Krankenhaus, Ambulanten Diensten, Versicherunge oder Geldinstituten). Dazu gibt es einschlägige Rechtsvortschriften, u. A. im SGB und BGB, aber auch im HeimG. 

Das beudeutet eine wesentliche Reduzierung von Zeit und Umfang der rechtlichen Betreuungstätigkeit, die nach dem Willen des Gesetzgebers nur auf die Besorgung von Rechtsgeschäften beschränkt sein muss. 

Was macht der Betreuer also: Kurz gesagt, er bewältigt viel Papier und ist demnachg auch oft im Büro und arbeitet und organisiert im Hintergund. Telefoniert und stellt Anträge, erledigt  die Korrespondenz mit den Gläubigern, dem Gericht und sonstigen Institutionen. Als Beispiel für den Papieraufwand kann ich Ihnen konkrete Zahlen nennen. Die Post wird in meinem Büro mit einem sog. Paginierstempel erfasst, d.h. jede Stempelbewegung zählt eine Zahl weiter. Im Jahr 2019 wurden in meinem Büro bei durchschnittlich etwa 50 geführten Betreuungsfällen 3048 Posteingänge registriert. Das entspricht etwa 60 Briefen in der Woche, die erfasst, dem Klienten zugeordnet, gelesen und teils beantwortet oder in anderer Form, z. B. als Überweisung, bearbeitet werden müssen. Gezählt wurde nur die Briefpost, also kommen Faxe und Mails noch hinzu. 

Jetzt entscheiden Sie, ob die Bezeichnung Betreuer zutreffend ist oder ob der Begriff Kurator, Treuhänder, Rechts(ver-)walter oder Verwaltungsbeistand nicht zutreffender wäre? Vielleicht fällt Ihnen noch ein passenderer Begriff ein, dann scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren.  

Aber egal wie der Betreuer nun heißen mag, ich hoffe Sie können die Tätigkeit nun besser einschätzen. Wichtig ist, Sie (!) stehen im Mittelpunkt, wenn Sie unterstützt, beraten oder vertreten werden.

Praktische Beispiele, vorausgesetzt der erforderliche Aufgabenkreis ist richterlich angeordnet:

  • Er unterstützt Sie bei Dingen rund um Ihre Wohnung, z.B. beim Bezahlen von Miete und Strom.
  • Bei schwerwiegenden Entscheidungen, wie eine Wohnungskündigung, muss der Betreuer das Gericht fragen.
  • Er unterstützt Sie bei Behördenangelegenheiten, z.B. schreibt er Ämtern und Behörden Briefe oder stellt Anträge.
  • Er unterstützt Sie z.B. bei Bankangelegenheiten oder bei Bedarf bei der Einteilung der Finanzen. Sie bestimmen dennoch weiterhin, was mit Ihrem Geld gemacht wird. Das Gericht überprüft die Betreuer hinsichtlich der Finanzverwertung.
  • Er hilft Ihnen bei Schulden mit der Korrespondenz
  • Bei Angelegenheiten rund um Ihre Gesundheit, kann Ihnen der Betreuer helfen, z.B.  bei Gesprächen mit Ärzten im Krankenhaus oder Fragen an Ihre Pflege- oder Krankenkasse. 
  • Bei lebensbedrohlichen Maßnahmen muss der Betreuer das Gericht informieren. 
  • Wo Sie wohnen – bleibt Ihre Entscheidung, es sei denn das Gericht gibt dem Betreuer die Erlaubnis das zu entscheiden, dies könnte zum Beispiel bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung der Fall sein.